Im Europäischen Parlament hat jeder Mitgliedsstaat mindestens sechs und maximal 96 Sitze. Dieses Prinzip nennt sich Degressive Proportionalität und ist eine Maßnahme, um kleinere Staaten nicht zu benachteiligen. Die Anzahl der Abgeordneten wird durch den Europäischen Rat festgelegt und beträgt insgesamt maximal 750. Die Mitglieder werden direkt vom jeweiligen Volk für fünf Jahre gewählt und wählen ihrerseits einen Parlamentspräsidenten für zweieinhalb Jahre.