Der Ausschuss der Regionen ist “die Stimme der lokalen Verwaltung”. Er bindet die kommunalen Gebietsvertreter (u. a. Landesminister und Bürgermeister) beratend in die EU-Politik ein. Auch der AdR hat maximal 350 Mitglieder, die von den EU-Regierungen vorgeschlagen und vom “Ministerrat” für fünf Jahre ernannt werden.