Der Europäische Rat ist der europäische Gipfel. Alle Mitgliedsstaaten haben dort einen Vertreter, den sog. “Regierungschef”, in Einzelfällen auch das Staatsoberhaupt (Frankreich). Die Präsidentschaft eines Mitgliedsstaates wechselt halbjährlich. Der Europäische Rat “legt die politische Richtung der europäischen Politik fest” und wirkt als Mediator, wenn Konflikte innerhalb des Dreiecks entstehen. Die PräsidentIn der Europäischen Kommission nimmt an den Sitzungen teil, allerdings ohne Stimmrecht. Der Präsident des Rates wird alle zweieinhalb Jahre gewählt; er darf in dieser Zeit kein weiteres politisches Amt belegen und ruft mindestens zweimal im Halbjahr eine Sitzung in Brüssel ein. Außerdem wählt der Europäische Rat einen Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik. Diese Wahl erfolgt mit qualifizierter Mehrheit und mit Zustimmung des Präsidenten. Der Hohe Vertreter ist Vorsitzender des Ministerrats für auswärtige Angelegenheiten und zugleich Vizepräsident der EU-Kommission, er gehört demnach sowohl einem Legislativ- als auch einem Exekutivorgan an.