Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist “die Stimme der Verbände”. Er bindet u. a. Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Verbraucherverbände in die EU-Politik ein (die sogenannte “organisierte Bürgergesellschaft”) und agiert für diese Stellen beratend. Der Ausschuss hat maximal 350 Mitglieder, die von den EU-Staaten vorgeschlagen und vom “Ministerrat” für fünf Jahre ernannt werden.