Die EU kennt drei Arten von Rechtsakten. Eine Verordnung betrifft verbindlich jedes Mitgliedsland. Bei einer Richtlinie ist nur das Ziel verbindlich, die Umsetzung bleibt jedem Land freigestellt. Eine Entscheidung ist verbindlich für die im Einzelfall betroffenen Mitgliedsländer.

VerordnungRichtlinieEntscheidung
betrifft verbindlich jedes MitgliedslandZiel verbindlich, Umsetzung für jedes Land freiverbindlich für die im Einzelfall betroffenen Mitgliedsländer