Die EU kennt drei Arten von Rechtsakten. Eine Verordnung betrifft verbindlich jedes Mitgliedsland. Bei einer Richtlinie ist nur das Ziel verbindlich, die Umsetzung bleibt jedem Land freigestellt. Eine Entscheidung ist verbindlich für die im Einzelfall betroffenen Mitgliedsländer.
| Verordnung | Richtlinie | Entscheidung |
|---|---|---|
| betrifft verbindlich jedes Mitgliedsland | Ziel verbindlich, Umsetzung für jedes Land frei | verbindlich für die im Einzelfall betroffenen Mitgliedsländer |