Im Bereich der geteilten Zuständigkeit sollen Entscheidungen möglichst bürgernah und auf der niedrigsten geeigneten Ebene getroffen werden.

Die EU darf nur handeln, wenn die Mitgliedstaaten ein Ziel nicht ausreichend selbst erreichen können und eine Lösung auf EU-Ebene besser ist.

Also: Erst auf niedriger Ebene → wenn das nicht reicht, dann die EU.