Freizügigkeit heißt: EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen innerhalb der Union frei reisen, wohnen, arbeiten und sich selbstständig machen. Sie ist der Kern des europäischen Mobilitätsraums und Teil der Personenfreiheit aus Binnenmarkt und Grundfreiheiten.

Gleichbehandlung am Arbeitsplatz

Wer im EU-Ausland arbeitet, darf nicht schlechter gestellt werden als inländische Bürger. Dazu gehören:

  • Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt
  • der gleiche Kündigungsschutz
  • dieselben steuerlichen Vergünstigungen

Freizügigkeit ist damit zugleich ein Diskriminierungsverbot.

Schengener Abkommen

Mit dem Schengener Abkommen (1985) entfallen die Grenzkontrollen zwischen den meisten EU-Staaten. Kontrolliert wird nur noch an der EU-Außengrenze; einreisen darf, wer ein gültiges Visum eines EU-Staates vorweist. Gegen illegale Einwanderung arbeiten die Schengen-Staaten über ein gemeinsames Fahndungs- und Informationssystem zusammen.

2015 werden Kontrollen an den Binnengrenzen teilweise wieder eingeführt, weil wegen der hohen Zahl von Flüchtlingen die Sicherung der Außengrenze als gefährdet gilt. Einige Länder wie Deutschland erklären sich bereit, mehr Flüchtlinge aufzunehmen, um den Druck an der Außengrenze zu verringern.