Wer in der EU lebt, darf in jedem Mitgliedstaat arbeiten, sich selbstständig machen oder eine Ausbildung durchführen. Möglich wird das durch den europäischen Binnenmarkt und die vier Grundfreiheiten. Ergänzt werden sie durch Regeln zur Anerkennung von Qualifikationen und durch gemeinsame soziale Mindeststandards.

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