Wer in der EU lebt, darf in jedem Mitgliedstaat arbeiten, sich selbstständig machen oder eine Ausbildung durchführen. Möglich wird das durch den europäischen Binnenmarkt und die vier Grundfreiheiten. Ergänzt werden sie durch Regeln zur Anerkennung von Qualifikationen und durch gemeinsame soziale Mindeststandards.
Themenübersicht
- Binnenmarkt und Grundfreiheiten — Wirtschaftsgebiet ohne Handelshemmnisse und die vier Grundfreiheiten
- Freizügigkeit und das Schengen-Abkommen — freie Wahl von Wohn- und Arbeitsort, Wegfall der Grenzkontrollen
- Dienstleistungsfreiheit — Dienstleistungsrichtlinie 2006, Zielland- und Herkunftslandprinzip
- Qualifikationen und Sprachen — EQR, ECVET, Europass und der Sprachenraster
- Sozialmodell und Mindeststandards — Europäisches Sozialmodell und seine Mindeststandards