Die EU bekennt sich mit der Europäischen Grundrechtecharta zu sozialer Gerechtigkeit. Die Gemeinsamkeiten der nationalen Sozialpolitiken bilden zusammen das Europäische Sozialmodell.

Merkmale

  • soziale Sicherungssysteme gegen große Lebensrisiken wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsbedingungen, die vor körperlichen Gefahren und wirtschaftlicher Ausbeutung schützen
  • Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer
  • soziale Dienste, die die Würde in Notlagen sichern
  • Förderprogramme gegen das Wohlstandsgefälle zwischen den Regionen

Mindeststandards

Wichtiges Instrument sind Mindeststandards, etwa im Arbeitsschutz, die Arbeits- und Lebensbedingungen vereinheitlichen. Sie sind das Gegenstück zur wirtschaftlichen Öffnung: Der Wettbewerb im Binnenmarkt soll nicht über schlechtere Arbeitsbedingungen laufen. Über das Ziellandprinzip wirken sie unmittelbar auf grenzüberschreitende Aufträge.