Der europäische Binnenmarkt

Ein Binnenmarkt beschreibt ein Wirtschaftsgebiet ohne innere Handelshemmnisse. Beispielsweise kann ein Winzer aus Rheinland-Pfalz seinen Wein in Paris, Rom, Athen oder irgendeinem anderen EU-Land zu denselben Bedingungen verkaufen wie in Deutschland. Im Gegensatz dazu müsste er in den USA Einfuhrzoll zahlen und die dortigen Produktvorschriften erfüllen.

Im Normalfall wird ein Binnenmarkt innerhalb eines Staatsgebietes geführt. In Europa gibt es allerdings schon seit 1993 einen gemeinsamen europäischen Binnenmarkt. Dieser umfasst alle EU-Mitgliedsstaaten und rund 450 Millionen Verbraucher. Damit ist er einer der größten Märkte der Welt.

Die vier Grundfreiheiten Europas

  1. Warenfreiheit: keine Grenzkontrollen, keine Zölle und keine mengenmäßigen Beschränkungen
  2. Personenfreiheit: Freizügigkeit für Arbeitnehmer sowie ein Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht für Privatpersonen
  3. Dienstleistungsfreiheit: grenzüberschreitende Angebote und Niederlassungsrecht für Unternehmen
  4. Kapitalfreiheit: freier Zahlungs- und Kapitalverkehr sowie die Integration der Finanzmärkte

Für Arbeitnehmer sind vor allem die Personen- und Dienstleistungsfreiheit wichtig — siehe Freizügigkeit und das Schengen-Abkommen und Dienstleistungsfreiheit.

Harmonisierung und Anerkennung

Damit ein europäischer Binnenmarkt funktionieren kann, müssen staatliche Regelungen aneinander angeglichen werden (Harmonisierung). Dafür werden gemeinsame technische Normen, berufliche Qualifikationen, Verbraucherschutz oder die Mehrwertsteuer eingeführt.

Bestehende nationale Regeln dürfen den Handel innerhalb der EU nicht behindern. Ausländische Produkte mit EU-Mindeststandards müssen akzeptiert werden (Anerkennungspflicht). Verstößt ein Staat gegen diese Vorschriften, kann er durch die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof angeklagt werden.