| Ausscnließliche Zuständigkeit | Geteilte Zuständigkeit | Ergänzende Zuständigkeit |
|---|---|---|
| Nur die EU darf tätig werden | wenn die EU nicht tätig wird, können Mitgliedsstaaten tätig werden | die EU darf nur Maßnahmen zur Koordinierung, Ergänzung/Unterstützung der Mitgliedsstaaten ergreifen |
| z.B.: Handelspolitik | z.B.: Binnenmarkt, Landwirtschaft | z.B.: Gesundheit, Bildung |