Ausscnließliche ZuständigkeitGeteilte ZuständigkeitErgänzende Zuständigkeit
Nur die EU darf tätig werdenwenn die EU nicht tätig wird, können Mitgliedsstaaten tätig werdendie EU darf nur Maßnahmen zur Koordinierung, Ergänzung/Unterstützung der Mitgliedsstaaten ergreifen
z.B.: Handelspolitikz.B.: Binnenmarkt, Landwirtschaftz.B.: Gesundheit, Bildung